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Böllerverbot in der Samtgemeinde Lühe

Die Botschaft vom Lühes Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke ist dringlich:  Das Verwenden oder Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist vom Sonnabend, 30. Dezember bis zum 2. Januar untersagt.Unter Berücksichtigung der Tatsache das in der Samtgemeinde Lühe etliche reetgedeckte Baudenkmäler stehen und neben diesen Baudenkmälern auch schützenswerte Kirchen und ähnliche öffentliche Gebäude vorhanden sind, ist eine gegenseitige Rücksichtnahme der Bevölkerung unumgänglich“, sagt Gerke.
Ordnungsamt und Polizei wollen in diesem Jahr gezielt kontrollieren. Gerke: „Zuwiderhandlungen werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.“ In den vergangenen Jahren wurde in der Silvesternacht mehrfach gegen das Böllerverbot verstoßen.